Obdachlosenhilfe

Die Aufgaben der Obdachlosenbehörde werden vom Fachbereich 3 (Bürger, Ordnung und Verkehr) der Samtgemeinde Zeven wahrgenommen. Obdachlose werden in samtgemeindeeigenen Liegenschaften untergebracht.

Leistungsbeschreibung
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
04281 / 716-168 04281 / 716-270