Sterbeurkunde (Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister)
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.
Nur hier ist auch die Sterbeurkunde erhältlich (nicht beim Wohnsitzstandesamt).
Bearbeitungsgebühren:
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde werden Gebühren in folgender Höhe erhoben:
- Erste Sterbeurkunde 15,00 €
- jede weitere Sterbeurkunde 7,50 € ( im gleichen Arbeitsgang)
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Bluhm | 04281 / 716-134 | 04281 / 716-135 |
wichtige Unterlagen:
(SG Zeven)
Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister