Eheschließung, Trauung Anmeldung

Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Voranmeldung. Den Link  finden Sie unter "OnlineService".
Sie verkürzt die Bearbeitungszeit. Das Standesamt erhält über die Online-Voranmeldung die von Ihnen angegebenen Daten und kann Ihnen dann Auskunft über die erforderlichen Unterlagen erteilen.

Danach kann die Anmeldung zur Eheschließung nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Wenn Sie die Online-Voranmeldung nicht nutzen möchten oder können, werden die entsprechenden Auskünfte vom Standesamt erteilt. Für dieses Vorgespräch ist es zunächst ausreichend, wenn es von einer/einem der künftigen Ehepartner_innen wahrgenommen wird.


Bei Eheschließungen / Trauungen haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Örtlichkeiten.
Da ist zunächst einmal das Trauzimmer im Rathaus Zeven. Hier finden Sie eine stilvolle Atmosphäre für Ihre Eheschließung vor.
Alternativ können wir Ihnen das Königin-Christinen-Haus, das Heimathaus Heeslingen, die Wassermühle Bademühlen oder das Haus Kreienhoop in Nartum anbieten.
Dort wird die Trauung in einer historischen Umgebung vollzogen.





Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
04281 / 716-133 04281 / 716-135




Bearbeitungsgebühren:

  • Prüfung der Ehefähigkeit 50,00 €
  • Prüfung der Ehefähigkeit bei Auslandsbeteiligung 50,00 €
    zuzüglich je ausländisches Recht 40,00
  • erste Heiratsurkunde 15,00 €
  • jede weitere Heiratsurkunde 7,50 €
  • Stammbücher 10,00 € bis 30,00 €
 








weitere Infos:

Benötigte Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung
Anmeldung Eheschließung: Verlobte ledig und keine Kinder
  • je eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
  • Aufenthaltsbescheinigungen der zuständigen Einwohnermeldeämter,
  • Personalausweise
Anmeldung Eheschließung: Verlobte ledig, minderjährige Kinder vorhanden
  • je eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
  • Aufenthaltsbescheinigungen zur Vorlage beim Standesamt der zuständigen Einwohnermeldeämter,
  • Personalausweise,
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister der Kinder
Anmeldung Eheschließung: Verlobte geschieden oder verwitwet
  • beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister der Vorehe(n) (mit Rechtskraftvermerk der Scheidung ggfs. Vorlage des Scheidungsurteils) ,
  • je eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister der Verlobten,
  • Aufenthaltsbescheinigungen zur Vorlage beim Standesamt der zuständigen Einwohnermeldeämter,
  • Personalausweise,
  • Beglaubigte Abschriften aus den Geburtsregistern der gemeinsamen Kinder