Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Am 23. Februar 2025 findet voraussichtlich die Bundestagswahl statt. In der Samtgemeinde Zeven werden hierzu insgesamt 30 Wahllokale eingerichtet, zu denen 30 Wahlvorstände gehören. Jeder Wahlvorstand besteht in der Regel aus sechs Personen mit unterschiedlichen Funktionen. Der Wahlvorstand setzt sich aus den Funktionen des Wahlvorstehers, des Schriftführers und der Beisitzer zusammen. Zu den Aufgaben der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gehören beispielsweise die Ausgabe der Stimmzettel, die Prüfung der Wahlberechtigung sowie das Auszählen der Stimmen und das Feststellen des Wahlergebnisses im Wahlbezirk. Für die Mitarbeit im Wahllokal sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Für die Übernahme dieser wahlehrenamtlichen Tätigkeit erhalten alle Wahlheferinnen und Wahlhelfer als Dankeschön ein Erfrischungsgeld. Die Bundestagswahl wird in der Zeit von 8 bis 18 Uhr stattfinden. Nicht alle Mitglieder des Wahlvorstandes müssen den ganzen Tag über anwesend sein; sie werden in der Regel in „Schichten“ aufgeteilt.
Alle die sich angesprochenen fühlen und sich hierfür interessieren, die Samtgemeinde Zeven bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zu unterstützen, können sich per Mail an fachbereich3@zeven.de, telefonisch 04281-716167 oder per Post, bei der Samtgemeinde Zeven, Am Markt 4 in Zeven melden.