Weitere Aufgabenbereiche der Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte hat weit reichende Beteiligungsrechte. Sie hat ein Anregungsrecht bzgl. der Arbeitsbedingungen, der personellen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes, aber auch der Gemeinde und der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft mit der Zielsetzung, die Geschlechtergerechtigkeit zu verwirklichen.
Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragte gehören u.a.:
Maßnahmen zur Umsetzung der Gleichstellung, z.B.
- berufliche Förderung von Frauen
- Berufswahl von Mädchen im handwerklich-technischen Bereich,
- Berufswahl von Jungen im sozial-pflegerischen Bereich
- Unterstützung von Männern beim Gebrauch ihrer Elternzeit
- Erreichen einer ausreichenden Zahl von Kinderbetreuungsplätzen
- Förderung von Mädchen in Schule und Jugendarbeit
- Beratung von einzelnen Frauen bei familiären und sozialen Problemen
- Maßnahmen zur Förderung des Geschlechtsbewusstseins
- Vernetzung regional und überregional
- Zusammenarbeit mit Institutionen und Gruppen vor Ort
- Gremienarbeit
- Frauenkulturarbeit
Aufgaben innerhalb der Verwaltung
Die Gleichstellungsbeauftragte vertritt die Belange der in der Verwaltung beschäftigten Frauen und ist deren Ansprechpartnerin in Sachen Gleichstellung.
Sie berät Kolleginnen bei Stellenausschreibungen, Weiterbildung, Freizeitregelungen, sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Gleichstellungsbeauftragte und Personalvertretung arbeiten sinnvoller Weise zusammen, müssen es aber nicht. Beide haben eigene Rechte.