Baugebiet Heeslingen

Gemeinde Heeslingen

Die Gemeinde Heeslingen bietet Baugrundstücke in Heeslingen „Birkenweg Teil IV“ zur Vermarktung an.

Die Grundstücksgrößen liegen zwischen ca. 700 mbis ca. 1.200 m2.

Nach Fertigstellung der Erschließungsmaßnahmen erfolgt die genaue Parzellierung der Grundstücke.

Der Kaufpreis beträgt 95,00 € je m² inkl. Beiträge für Schmutz- und Regenwasserentsorgung sowie Wasserversorgungsbeitrag


Verbindliche, schriftliche Bewerbungen auf den Ankauf eines Baugrundstückes waren bis zum 26.08.2022 postalisch per Einschreiben bzw. Einschreiben-Rückschein oder durch einen verschlossenen Umschlag jeweils mit der Aufschrift „Bewerbung für einen Bauplatz im Baugebiet „Birkenweg Teil IV“ der Gemeinde Heeslingen“ bei der Samtgemeinde Zeven, Vergabestelle, Am Markt 4, 27404 Zeven einzureichen. Die anhängenden ‚Allgemeinen Verkaufsbedingungen für Baugrundstücke der Gemeinde Heeslingen vom 30.06.2022‘ sind zu beachten.

Der Bewerber auf ein Baugrundstück muss eine natürliche volljährige Person sein. Eheleute, Mitglieder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder einer eheähnlichen Gemeinschaft gelten als ein Bewerber.

Die interessierten Bewerber haben ihre privaten Voraussetzungen, die für die Zuteilung in die einzelnen Gruppen der Richtlinie erforderlich sind, darzulegen. (siehe Anlage: Bewerbung um einen Bauplatz)

Bewerbungen, die nach dem 26.08.2022 eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.

Die Grundstückskaufverträge werden eine Verpflichtung zur Bebauung des jeweiligen Grundstücks mit einem bezugsfertigen Wohnhaus in einem Zeitraum von 4 Jahren nach der Beurkundung des Kaufvertrages beinhalten. Eine Übertragung des unbebauten Grundstückes an Dritte ist nicht zulässig. Wird ein von Grundstücksinteressenten erworbenes Grundstück innerhalb dieser Frist nicht bebaut, ist die Gemeinde Heeslingen berechtigt die Rückauflassung zu verlangen.



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