Briefwahl in der Samtgemeinde Zeven
Die Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt. Auch dieses Mal können Wählerinnen und Wähler ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Aufgrund der verkürzten Zeit, sind dabei jedoch einige Dinge zu beachten.
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025 erfolgen, der genaue Tag ist jedoch abhängig von der Lieferung der Stimmzettel.
Ab dem 13.01.2025 können Wählerinnen und Wähler über das Online-Portal auf unserer Internetseite www.zeven.de oder schriftlich per Mail an buergerservice@zeven.de unter Angabe ihres Vor- und Familiennamens, Geburtsdatum, Geburtsort, aktuelle Andresse und/oder abweichende Versandanschrift einen Wahlschein beantragen. Diese Beantragung ist bis zum 18. Februar 2025, 12:00 Uhr möglich, um einen fristgerechten postalischen Versand der Briefwahlunterlagen sicherzustellen.
Anträge für Wahlscheine können auch persönlich im BürgerService des Rathauses bis Freitag, 21. Februar 2025, 18:00 Uhr beantragt werden. Nach Aushändigung der Wahlunterlagen besteht die Möglichkeit, direkt vor Ort im Rathaus zu wählen.
Briefwähler haben dafür Sorge zu tragen, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr dem Landkreis Stade zugegangen ist. Die Auszählung der Briefwahlunterlagen erfolgt beim Landkreis Stade, Am Sande 2, 21682 Stade.