Bundestagswahl 2025

Informationen und Ergebnisse zur Bundestagswahl 2025

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ.
Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Bei der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 sind nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes im Bundesgebiet etwa 60,4 Millionen Deutsche wahlberechtigt, davon 31,2 Millionen Frauen und 29,2 Millionen Männer. Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilte, ist die Zahl der Wahlberechtigten damit etwas geringer als bei der letzten Bundestagswahl 2021. Damals durften rund 61,7 Millionen Personen wählen.

Zu den Wahlberechtigten gehörten etwa 2,8 Millionen Erstwähler, die seit der letzten Bundestagswahl volljährig geworden sind.

Dem Wahlkreis 30 Stade I - Rotenburg II gehören die Hansestädte Stade und Buxtehude, die Gemeinde Jork sowie die Samtgemeinden Apensen, Fredenbeck, Harsefeld, Horneburg und Lühe an. Aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme) sind die Stadt Bremervörde, die Gemeinde Gnarrenburg sowie die Samtgemeinden Geestequelle, Selsingen, Sittensen, Tarmstedt und Zeven diesem Wahlkreis zugeordnet.

Wer darf wählen?

Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes. Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Bundestagswahl mitentscheiden. 

Deutsche im Ausland mit letztem Wohnsitz in der Samtgemeinde Zeven können bis Sonntag, den 2. Februar 2025 die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen, die Briefwahlunterlagen werden dann an die Auslandsanschrift gesendet. Aufgrund der Postbeförderungszeiten empfehlen wir die sofortige Beantragung. Nähere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin unter dem nachstehenden Link: https://bundeswahlleiterin.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2025/20241108_mitteilung_AD.html.

Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind laut Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde. (15.11.2024)


Informationen zur Briefwahl

Achtung: Hierbei handelt es sich noch um vorläufige Informationen:

Am 12.01.2025 (Stichtag) werden die Wahldaten erstellt und anschließend die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Diese müssen den Wahlberechtigten spätestens am 02.02.2025 zugegangen sein. Wer seine Stimme vorab per Briefwahl abgeben möchte, muss hierzu einen Antrag im BürgerService der Samtgemeinde Zeven stellen.

Der Antrag kann voraussichtlich ab Montag, den 13. Januar 2024 wie folgt gestellt werden:

  • Online-Verfahren: (Link ab dem 13.01.2025 verfügbar)
  • Persönlich:  Durch Vorsprache im BürgerService der Samtgemeinde Zeven. Im Bürgerservice erhalten Sie sofort Ihre Unterlagen und können diese ggf.  gleich ausfüllen und wieder abgeben (Achtung: Öffnung Briefwahllokal erst ab dem 10.02.2025!). Sie benötigen einen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass etc.) und Ihre Wahlbenachrichtigung  zur Antragsstellung.
  • Schriftlich: (BürgerService, Am Markt 4, 27404 Zeven) Benutzen Sie die Wahlbenachrichtigung, so verwenden Sie für den Versand bitte einen an den BürgerService adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag. Vergessen Sie nicht, den Antrag zu unterschreiben. Möchten Sie den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nicht verwenden, so geben Sie bitte die dort aufgeführten Angaben in Ihrem Schreiben an.

Gewahrt ist die Schriftform auch durch Übermittlung per Telefax (04281/716-127) oder E-Mail an den BürgerService: Buergerservice@zeven.de .

Die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich bis Mittwoch, den 18. Februar 2025, 12.00 Uhr. Bei später eingehenden Wahlscheinanträgen kann eine rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen nicht garantiert werden. Die Selbstabholung der Briefwahlunterlagen ist bis Freitag, den 21. Februar 2025, 18.00 Uhr möglich.
Das Briefwahllokal im Rathaus wird voraussichtlich ab Montag, den 10. Februar 2024 für die Briefwahl vor Ort geöffnet sein. Die genauen Öffnungszeiten werden kurzfristig bekanntgegeben. Hier können Briefwähler vor Ort bis Freitag, den 21. Februar, 18.00 Uhr ihre Stimme abgeben.

Der Briefwähler hat dafür Sorge zu tragen, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag um 18.00 dem Landkreis Stade zugegangen ist. Die Auszählung der Briefwahl erfolgt beim Landkreis Stade. Hierzu sind die Postlaufzeiten zu beachten.

Werfen Sie daher die Wahlbriefe bitte direkt beim

Landkreis Stade
Am Sande 2
21682 Stade

in den Briefkasten.


Informationen für Wahlhelfende

Möchten Sie sich freiwillig für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand melden, so wenden Sie sich gerne per E-Mail unter fachbereich3@zeven.de oder telefonisch unter der Rufnummer 04281 716 167 an den Fachbereich 3 - Bürger, Ordnung und Verkehr.

Die Mitglieder des Wahlvorstandes sind am Wahlsonntag im Wahllokal für den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe und die Feststellung des Wahlergebnisses zuständig. Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Für die Übernahme dieser wahlehrenamtlichen Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld gezahlt.

Wie setzt sich ein Wahlvorstand zusammen?

Der Wahlvorstand besteht in der Regel aus 6 Personen:

  • einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher
  • einer stellvertretenden Wahlvorsteherin oder einem stellvertretenden Wahlvorsteher
  • einer Schriftführerin oder einem Schriftführer
  • einer stellvertretenden Schriftführerin oder einem stellvertretenden Schriftführer
  • aus zwei Beisitzern.

Welche Aufgaben habe ich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer in einem Wahlvorstand?

Ein Wahlvorstand hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
  • Sorge für Ruhe und Ordnung im Wahlraum
  • Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
  • Überprüfung von Wahlscheinen
  • Ausgabe des Stimmzettels
  • Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
  • Gegebenenfalls Hilfeleistung bei Stimmabgabe von Wählerinnen und Wählern mit Behinderung
  • Zählung der Wähler
  • Zählung der Stimmen
  • Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Rahmen einer sogenannten Schnellmeldung, die an die Gemeindebehörde weitergeleitet wird
  • Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk

Über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist vom Schriftführer des Wahlvorstandes eine Niederschrift zu fertigen, die von den Mitgliedern des Wahlvorstandes zu genehmigen und zu unterzeichnen ist.

Der Ablauf am Wahlsonntag

Die Mitglieder des Wahlvorstands treffen sich in der Regel am Wahlsonntag um 07.30 Uhr in ihrem Wahllokal. Nach dem Aufbau der Ausstattung werden die Wahllokale pünktlich um 08.00 Uhr für die Wählerinnen und Wähler geöffnet.

Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr. Über den Tag verteilt müssen nicht alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein. In der Regel werden sie in zwei „Schichten“ eingeteilt. Dies passiert in Absprache mit den jeweiligen Wahlvorstehern.

Um 18:00 Uhr wird die Wahl beendet. Dann müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes zur Auszählung im Wahllokal anwesend sein. Am Ende verpackt der Wahlvorstand die Unterlagen und der Wahlvorsteher übergibt diese im Rathaus an die zuständigen Mitarbeiter.


Amtliche Bekanntmachungen


Wahlergebnis

Ergebnis Samtgemeinde Zeven

Ergebnis Wahlkreis 30 Stade I - Rotenburg II

Ergebnis Land Niedersachsen

Ergebnis Bundesrepublik Deutschland