Abfallentsorgung/Abfallbeseitigung

Neben der Hausmüllentsorgung, den gelben Säcken und der Papiertonne gibt es weitere Angebote der Abfallentsorgung, die alle im Abfallkalender zu finden sind. Der Abfallkalender wird einmal im Jahr vom Landkreis Rotenburg (Wümme) verteilt. Sollten Sie keinen haben, können Sie diesen beim BürgerService im Rathaus Zeven erhalten. Informationen finden Sie auch unter www.lk-awr.de.
Einmal im Jahr erfolgt die Sperrmüllabfuhr. Den genauen Termin für jede Straße findet man im Abfallkalender. Darüber hinaus können Sie einmal im Jahr auf Anforderung kostenlos Sperrmüll und Großgeräte abholen lassen. Die Abholung beantragen Sie durch eine Karte im Abfallkalender oder online unter www.lk-awr.de.
Im Gebiet der Samtgemeinde Zeven gibt es viele Containerstellplätze für Altglas und teilweise auch für Altkleider.
Auf den Grünschnittsammelplätzen in Zeven an der Frankenbosteler Straße und in Heeslingen an der Stader Straße können Privatpersonen kostenlos Grasschnitt, Laub und Strauchschnitt in haushaltsüblichen Mengen in den Öffnungszeiten anliefern. In Zeven befindet sich auch ein Container für die Annahme von Elektro-Kleingeräten.
Das Abfall ABC im Abfallkalender oder auf der Online-Seite der Abfallwirtschaft Rotenburg (Wümme) gibt Auskunft darüber, welche Abfälle wie zu entsorgen sind.

Leistungsbeschreibung
Abfall Entsorgung
Abfallentsorgung umfasst das Sammeln, Befördern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen.
Gartenabfall Entsorgung
Gartenabfälle können entweder in der Biotonne entsorgt oder bei der nächstgelegenen Annahmestelle für Gartenabfälle direkt angeliefert werden. Darüber hinaus ist auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren möglich. Die Verwertung auf dem eigenen Grundstück bedarf keiner Genehmigung.
Pflanzliche Abfälle Beseitigung durch Verbrennung
Das offene Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist zum Zweck der Beseitigung außerhalb von dafür zugelassenen Anlagen wie folgt zugelassen:
  1. Zulassung im Einzelfall auf Antrag bei der zuständigen Stelle oder
  2. allgemeine Zulassung nach einer Anzeige für pflanzliche Abfälle oder Pflanzenteilen mit Schadorganismen bei der zuständigen Stelle
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Verfahrensablauf
Pflanzliche Abfälle Beseitigung durch Verbrennung
Die Zulassung im Einzelfall erfordert einen formlosen Antrag. Die zuständige Stelle prüft den Antrag und entscheidet durch Einzelverfügung hierüber.
Die allgemeine Zulassung erfordert eine fristgerechte Anzeige. Die zuständige Stelle prüft, ob die Voraussetzungen (Befall mit Schadorganismen) erfüllt werden.
Nach Ablauf der Anzeigefrist ist das Verbrennen zugelassen, soweit die zuständige Stelle bis dahin keine andere Entscheidung getroffen hat.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

An wen muss ich mich wenden?
Abfall Entsorgung
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
Gartenabfall Entsorgung
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle und Hildesheim, der Region Hannover sowie bei den kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts in Goslar, dem Heidekreis, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Pflanzliche Abfälle Beseitigung durch Verbrennung
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, der Region Hannover, den Städten Celle, Cuxhaven, Göttingen, Hildesheim und Lüneburg.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Voraussetzungen
Pflanzliche Abfälle Beseitigung durch Verbrennung
  • Die pflanzlichen Abfälle sind im Rahmen der Unterhaltung und Bewirtschaftung bewachsener Flächen angefallen und
  • werden auf dem Grundstück verbrannt, auf dem sie angefallen sind,
  • das Wohl der Allgemeinheit und die Nachbarschaft werden nicht beeinträchtigt und
  • es besteht kein Verbrennungsverbot.
Zusätzliche Voraussetzungen für die Zulassung im Einzelfall:
Eine Verwertung und eine Überlassung an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind technisch nicht möglich oder können wirtschaftlich nicht zugemutet werden.
Zusätzliche Voraussetzung für die allgemeine Zulassung:
Der pflanzliche Abfall besteht aus den in der Anlage zur Pflanzenabfallverordnung (PflAbfVO) bestimmten Pflanzen oder Pflanzenteilen mit Schadorganismen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Unterlagen werden benötigt?
Abfall Entsorgung
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gartenabfall Entsorgung
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Pflanzliche Abfälle Beseitigung durch Verbrennung
Mit dem Antrag bzw. der Anzeige sind Nachweise vorzulegen, dass die Voraussetzungen vorliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Gebühren fallen an?
Abfall Entsorgung
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gartenabfall Entsorgung
Die Gebühren ergeben sich aus den Gebührensatzungen der zuständigen Stelle. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle oder informieren Sie sich auf deren Internetseite.
Pflanzliche Abfälle Beseitigung durch Verbrennung
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand.
Zulassung im Einzelfall
Gebühr: mindestens 36,00 Euro
Anzeige bei einer allgemeinen Zulassung
Gebühr: mindestens 24,00 Euro
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Fristen muss ich beachten?
Abfall Entsorgung
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gartenabfall Entsorgung
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Pflanzliche Abfälle Beseitigung durch Verbrennung
Zulassung im Einzelfall
Antragsfrist: keine
Anzeige bei einer allgemeinen Zulassung
Anzeigefrist: 6 Werktage vor dem Tag des geplanten Verbrennens
Anzeige bei einer allgemeinen Zulassung bei Schadorganismen nach Nr. 2 Anlage zur Pflanzenabfallverordnung (PflAbfVO)
Anzeigefrist: 2 Werktage vor dem Tag des geplanten Verbrennens
Nach Ablauf der Anzeigefrist ist das Verbrennen zugelassen, soweit die zuständige Stelle bis dahin keine andere Entscheidung getroffen hat.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsgrundlage
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Was sollte ich noch wissen?
Gartenabfall Entsorgung
Die Verwertung von Gartenabfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung. Gartenabfälle dürfen unter engen Voraussetzungen auch als pflanzliche Abfälle durch Verbrennung beseitigt werden
Pflanzliche Abfälle Beseitigung durch Verbrennung
Abfälle einschließlich pflanzlicher Abfälle z. B. aus dem Garten sind vorrangig zu verwerten. Beachten Sie bitte die Hinweise in der Leistung 'Gartenabfall Entsorgung“.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Fachlich freigegeben durch
Abfall Entsorgung
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gartenabfall Entsorgung
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Pflanzliche Abfälle Beseitigung durch Verbrennung
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

An wen muss ich mich wenden?
Abfall Entsorgung
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
Gartenabfall Entsorgung
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle und Hildesheim, der Region Hannover sowie bei den kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts in Goslar, dem Heidekreis, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Pflanzliche Abfälle Beseitigung durch Verbrennung
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, der Region Hannover, den Städten Celle, Cuxhaven, Göttingen, Hildesheim und Lüneburg.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )