Stipendium

Die Stadt Zeven vergibt jährlich im Frühjahr Stipendien für Auszubildende der Fachrichtung Erzieher*in und Sozialpädagogische*r Assistent*in.

Ziel ist es, Menschen zu fördern, die sich für die Ausbildung begeistern können. Das Stipendienprogramm soll vorrangig den Abbau der Unterversorgung in diesem Bereich fördern, dient aber auch der Sicherstellung der dauerhaften Versorgung der Stadt Zeven.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Auszubildende können auf Antrag ein Stipendium erhalten, wenn sie:

  • vorzugsweise aus der Samtgemeinde Zeven stammen (z.B. der aktuelle oder bisherige Wohnort in der Samtgemeinde Zeven ist/war oder ein sonstiger sozialer Bezug zur Samtgemeinde Zeven besteht),
  • in Deutschland leben und arbeiten dürfen und
  • spätestens zu Beginn des Stipendiums eine Zusage einer entsprechen schulischen Einrichtung für die Durchführung der Ausbildung nachweisen können.

Wie wird gefördert?

Das Stipendium wird in der Regel als nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Dauer von maximal 24 Monaten gewährt und beträgt 300,00 € monatlich.

Die Zuwendung soll es den Stipendiaten ermöglichen, sich intensiv auf die Ausbildung zu konzentrieren, damit ein erfolgreicher Abschluss erreicht werden kann.

Wann kann ich mich bewerben?

Bitte schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen, gerne per E-Mail, als PDF-Datei an: Stadt Zeven, z.Hd. Frau Blanken, Am Markt 4, 27404 Zeven,

Frau Blanken
04281 / 716-124

Ansprechpartner/in:

Für Fragen zum Bewerbungsverfahren und Inhalte der Richtline:

Frau Blanken
04281 / 716-124

Richtlinien zur Vergabe von Stipendien

Für Fragen zum Ausbildungsberuf:

Frau Tanja Michaelis-Müller
04281 / 716-225